Die Aufgabenstunde dient Schülerinnen und Schülern der Primarschule, die aus sozialen oder sprachlichen Gründen bei der selbstständigen Erledigung der Hausaufgaben benachteiligt sind. Die Aufgabenstunde ist kein Nachhilfeunterricht. In den Schulhäusern Auenrain und Heerenweg wird die Aufgabenstunde am Montag und Dienstag von 15.20 – 17.00 Uhr sowie am Donnerstag von 15.20 - 16.05 Uhr angeboten. Eltern können ihr Kind nur auf Empfehlung der Klassenlehrperson für die Aufgabenstunde anmelden. Dokument: 2223_Aufgabenstunde_Richtlinien.pdf (pdf, 60.0 kB)
Die Förderung von ausgeprägten Begabungen erfolgt in der Begabtenförderung im Rahmen des Lernlabors Plus, Neftorama Plus und Mosaik Plus. Nur Schülerinnen und Schüler, welche in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen ihrer Altersgruppe deutlich voraus sind und deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigt besuchen dieses Angebot. Die Begabtenförderung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, sich in zusätzliche Themen und Inhalte zu vertiefen und in eigenem Lerntempo an weiterführenden Kompetenzen oder Kompetenzstufen zu arbeiten. Ist die Förderung innerhalb der Schule nicht mehr möglich, entscheidet die Schule mit den Eltern gemeinsam über den Wechsel an eine Kunst- und Sportschule. Finanzielle Beiträge an die Kunst- und Sportschulen in Zürich, Uster und Wädenswil werden automatisch gutgesprochen. Beiträge an den Talent Campus Winterthur nur auf Gesuch an die Schulpflege und nur, wenn besondere Gründe vorliegen.
Die Schule Neftenbach hat mit der Stadt Winterthur eine Leistungsvereinbarung zum Berufsvorbereitungsjahr profil. abgeschlossen. Dieses zusätzliche Schuljahr ist ein einjähriges Brückenangebot zwischen der obligatorischen Schulzeit und dem Einstieg in die Berufswelt. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler, welche die obligatorische Schulpflicht erfüllt haben und nicht älter als 17 Jahre (Stichtag ist der erste Schultag) alt sind - bei den Angeboten «Sprache und Kultur» nicht älter als 21 Jahre. Die Jugendlichen müssen sich in mindestens zwei verschiedenen Berufen erfolglos beworben haben, um an der Schule profil. aufgenommen werden zu können. Kostenteiler: Die Eltern bezahlen die Anmeldegebühr von CHF 100.-.
An unserer Schule gelten an allen fünf Vormittagen Blockzeiten von 08.20 bis 11.50 Uhr. 1.- und 2.-Klässler können in den unterrichtsfreien Randlektionen die Blockzeitenbetreuung besuchen. Diese ist unentgeltlich und wird in den Räumlichkeiten der schulergänzenden Betreuung im Modulbau Auenrain angeboten. Die Kinder im Schulhaus Heerenweg werden im Klassenzimmer betreut. Nach Erhalt des Stundenplans können die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf für die Blockzeitenbetreuung angemeldet werden. Die Anmeldung gilt verbindlich für das ganze Schuljahr.
Aus zureichenden Gründen und unter Berücksichtigung der persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse der Schülerin/des Schülers können ausserhalb der Jokertage weitergehende Dispensationen bewilligt werden.
Das Volksschulgesetz und die Volksschulverordnung regeln die Zusammenarbeit und die gegenseitige Information zwischen Schulpflege, Schulleitung, Lehrpersonen, Therapiepersonal und Eltern sowie Rechte und Pflichten der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler. Mehr dazu finden Sie auf der Homepage des Volksschulamtes.
Die Schule Neftenbach richtet die Schulferien nach jenen der Stadt Winterthur. Die Daten finden Sie im Ferienplan.
FLÜCHTLINGSKINDER AUS DER UKRAINE AN DER SCHULE NEFTENBACH Für Kinder von 4 bis 16 Jahren gilt die Schulpflicht. Die Gemeinde Neftenbach schult Kinder von geflüchteten Familien aus der Ukraine ein, sobald sich die Familien registriert haben und den Schutzstatus „S“ beantragt haben. Die Familien melden sich telefonisch direkt in der Schulverwaltung oder kommen persönlich während den Öffnungszeiten vorbei. Im nachfolgenden PDF finden Sie vertiefte Informationen. Dokument: Info_Fluchtlingskinder.pdf (pdf, 120.9 kB)
Die Schule Neftenbach nimmt seit Schuljahr 2014/15 mit dem Aussenwachtstandort Primarschule Heerenweg/Kindergarten Aesch an diesem kantonalen Schulversuch teil. Mit diesem Projekt wird das Ziel verfolgt, die Zahl der an einer Klasse tätigen Lehrpersonen zu reduzieren. Vorgesehen ist, dass in der Regel zwei Lehrpersonen möglichst alle Fächer unterrichten und zumindest teilweise auch die Unterstützung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen übernehmen. Der Koordinationsaufwand soll dadurch verringert und die Lernbeziehung zwischen Lehrperson und Schülerinnen/Schülern verstärkt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an die 6. Klasse das Langgymnasium besuchen möchten, werden zwischen Herbstferien und Aufnahmeprüfungstermin im März Gymivorbereitungskurse angeboten. Für Schülerinnen und Schüler, die ab der Sekundarschule ans Kurzgymnasium wechseln möchten, finden nach den Sommerferien bis im März Gymivorbereitungskurse statt. Informationen zu den verschiedenen Winterthurer Gymnasien finden Sie hier:
Auf dem gesamten Schulareal bleibt das Handy / die Smartwatch der Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit ausgeschaltet und ist nicht sichtbar. Bei Nichteinhalten der Handyregel wird das Mobiltelefon sofort eingezogen. Die Eltern können es bei der Klassenlehrperson abholen.
Auf dem gesamten Pausenplatzareal und im Schulhaus ist das Handy von 7.25 - 11.55 Uhr sowie von 13.25 - 16.55 Uhr lautlos und unsichtbar. Dies gilt auch für andere elektronische Geräte. Vor dem Beginn der Schulzeit und über Mittag ist der Gebrauch des Handys auf dem Pausenplatz erlaubt, sofern andere dadurch nicht gestört werden. Bei Nichteinhalten der Handyregel wird das Gerät eingezogen und muss von den Eltern bei der Lehrperson abgeholt werden.
Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt ab der 5. Klasse bekommt ein personalisiertes iPad. In dieser Präsentation finden Eltern Empfehlungen, Informationen und Hilfestellungen im Zusammenhang mit diesen Geräten. Link für die auf der letzten Seite der Präsentation erwähnten Jamf Parent App Anleitung.
Gemäss §30 der Volksschulverordnung können Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben.
Kinder, die bis zum Stichtag (31.07.) eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, werden schulpflichtig, d.h. sie treten auf Anfang des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. Schuljahr 2022/2023: Stichtag 31.07.2022 (4. Geburtstag 01.08.2017 - 31.07.2018) Jüngere Kinder können nicht vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen werden. Ist mein Kind bereit für den Kindergarten? In der Broschüre des Volksschulamts finden Sie Antworten zu dieser Frage. Auf Gesuch der Eltern kann die Schulpflege ein Kind um ein Jahr von der Schulpflicht zurückstellen. Das begründete Gesuch um Rückstellung muss - zusammen mit dem Bericht einer Fachperson (z.B. Kinderarzt, Hausärztin) - bis spätestens Ende Februar an die Adresse der Schulverwaltung geschickt werden.
Im 2. Zyklus wird in der Regel einmal ein Klassenlager durchgeführt. Im 3. Zyklus findet pro Schuljahr eine ausserschulische Woche - Projektwoche, Klassenlager oder Sozialeinsatz - statt. Die Kosten für das Klassenlager gehen zu Lasten der Schule Neftenbach. Die Eltern leisten daran einen Verpflegungsbeitrag.
Läuse sind lästig aber nicht gefährlich. Auch an unserer Schule treten sie immer wieder auf, nach den Schulferien manchmal sehr gehäuft. Zwei Lausfachbeauftragte unterstützen die Eltern bei Bedarf im Kampf gegen die Läuse. Es gilt folgendes Vorgehen:
Die Klassenkontrolle stellt nur eine Momentaufnahme dar. Es ist daher unumgänglich, dass die Eltern ihr(e) Kind(er) auch zu Hause regelmässig auf Läuse kontrollieren. Es wird ein Merkblatt abgegeben, das die Kontrolle erleichtern sollte. Mehr zum Thema: www.lausinfo.ch.
Im Rahmen der Blockzeiten besuchen alle 1.- und 2.-Klässler wöchentlich während einer Lektion die Musikalische Grundausbildung. Dieser Unterricht findet in Halbklassen statt. Spielerisches Erleben, aktives Tun und die Freude an der Musik stehen dabei immer im Vordergrund.
Dokument: Neue_Autoritaet.pptx (pptx, 1682.2 kB)
Im Grundsatz gelten in allen Schulhäusern und auf allen Schularealen dieselben Regeln. Die Arbeitsgruppe "Starke Schule" hat die bisherige Pausen-/Schulhausordnung für den Kindergarten und die Primarschule im Juni 2021 überarbeitet. Dokument: Pausen-_Schulhausordnung_1._2._Zyklus_10.06.2021.pdf (pdf, 200.1 kB)
Schulärztliche Untersuchungen finden im Kindergarten, in der 5. Primar- und in der 2. Sekundarklasse statt. Sie sind obligatorisch. Auf der Kindergartenstufe ist die Untersuchung bei der Privatärztin oder dem Privatarzt vorgesehen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. In der 5. Primarklasse und auf der Sekundarstufe erfolgt der Untersuch beim Schularzt und wird von der Gemeinde finanziert. Es steht den Eltern aber frei, die Untersuchungen auf eigene Kosten privat durchführen zu lassen. Dokument: Reglement_uber_die_schularztlichen_Untersuchungen.pdf (pdf, 54.0 kB)
Kinder des 1. Zyklus dürfen unter bestimmten Voraussetzungen für ihren Schulweg den Schulbus benutzen. Die Schulbusregelung gibt detailliert Auskunft.
In der schulergänzenden Betreuung werden Kinder vom 1. Kindergarten bis zur 6. Klasse vor der Schule, über Mittag und nach der Schule kompetent und ganzheitlich betreut. Zum Angebot gehören gesunde und ausgewogene Mittagsmahlzeiten und am Nachmittag ein Zvieri. Dieses kostenpflichtige Angebot ergänzt die Blockzeiten, welche die Vormittage für alle Schülerinnen und Schüler der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe abdecken. Eltern haben dadurch die Möglichkeit, Familie und Beruf zu vereinen. Während der Schulferien und an Feiertagen ist die schulergänzende Betreuung geschlossen. Dokument: Merkblatt_SJ_2020_21.pdf (pdf, 135.2 kB)
Schülerinnen und Schüler aller Stufen erhalten Verkehrsunterricht. In der 4. Primarklasse sowie in der 1. - 3. Oberstufe wird das Thema Kriminalprävention vermittelt. Der Unterricht wird von einem bei der Kantonspolizei Zürich angestellten Kinder- und Jugendinstruktor erteilt. Die Schule Neftenbach trägt die Kosten.
Das Schulprogramm 2019-2024 für die Schule Neftenbach wurde im Schuljahr 2018/2019 erstellt. Zu den Qualitätsmerkmalen «Lehren und Lernen», «Lebenswelt Schule» und «Schulführung und Zusammenarbeit» wurden die Legislaturziele der Schulpflege, die Entwicklungsempfehlungen der Fachstelle Schulbeurteilung sowie schulspezifische Entwicklungsschwerpunkte in Beziehung gesetzt. Das Schulprogramm wurde am 3. September 2019 von der Schulpflege abgenommen. Dokument: 190911_Schulprogramm_19_24_def.pdf (pdf, 154.5 kB)
Die Schulsozialarbeit übernimmt eine Brückenfunktion zwischen Schule und Familie. Das niederschwellige Angebot kann von allen an der Schule Beteiligten – Kinder und Jugendliche aller Stufen, Eltern, Lehrpersonen und Schulleitung - unkompliziert und kostenlos genutzt werden, entweder während der Präsenzzeiten im Schulhaus oder nach telefonischer Vereinbarung. Die Schulsozialarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht.
Die Schulzahnpflegeinstruktorin erteilt in allen Klassen des 1. und 2. Zyklus zweimal jährlich Prophylaxe-Unterricht. Im ersten Kindergartenjahr erhält jedes Kind für die ganze obligatorische Schulzeit eine Kontrollkarte. Diese wird von den Erziehungsberechtigten aufbewahrt. Einmal jährlich zwischen Herbst- und Weihnachtsferien findet für alle Klassen vom 1. bis 3. Zyklus eine schulzahnärztliche Reihenuntersuchung statt. Die Schule trägt die Kosten. Die obligatorische jährliche Untersuchung kann auch bei einem privaten Zahnarzt/einer privaten Zahnärztin erfolgen. Entscheiden sich die Erziehungsberechtigten für diese Variante, tragen sie die Kosten und bekommen keine Kontrollkarte der Schule. Dokument: Reglement_Schulzahnpflege_ab_SJ_2020_2021.pdf (pdf, 89.8 kB)
Dreimal jährlich erscheint «Der Mauersegler», die Schulzeitung der Kindergarten- und Primarstufe. Schülerinnen und Schüler berichten in der Rubrik «Aus der Schule» von Klassenlagern, Schulreisen und weiteren Höhepunkten aus dem Schulleben. Daneben wird die Schulzeitung aber auch als Mitteilungsorgan der Schule genutzt.
Individuelles Ankommen: 08.10 - 08.30 Uhr Kinder im 1. Kindergartenjahr haben am Nachmittag keinen Unterricht,
Vormittag
Vormittag 12.00 - 12.45 Uhr* Nachmittag * TTG, Band, Chor, WAH (Wirtschaft, Arbeit, Haushalt) auch über Mittag möglich
Termine für Umstufungen in der Abteilung (A oder B) und der Anforderungsstufe (I, II oder III) in den Fächern Mathematik, Französisch, Englisch:
Dokument: Umstufungen_in_der_Sekundarstufe.pdf (pdf, 64.4 kB)
Unfall
Die Schülerinnen und Schüler erhalten zweimal im Jahr ein Zeugnis, jeweils Ende Januar und am Ende des Schuljahres. Beurteilt werden die Leistungen in den Fächern, die Lernentwicklung und das Verhalten. Auf der Kindergartenstufe und in der 1. Klasse der Primarstufe werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche. Im Zeugnis wird die Durchführung der Elterngespräche bestätigt. Auf der Kindergartenstufe kann auf die Durchführung eines zweiten Gesprächs verzichtet werden. |