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Sonderschulung

Die Sonderschulung soll gewährleisten, dass Kinder mit besonderem Bildungsbedarf kompetent gefördert werden. Sie kann in einer Sonderschule oder als integrierte Sonderschulung in der Regelschule erfolgen.
Die für eine Sonderschulung erforderliche Abklärung beim Schulpsychologischen Beratungsdienst wird von der Fachstelle Sonderpädagogik in Absprache mit den Eltern und Lehrpersonen bewilligt.

Integrierte Sonderschulung
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Behinderung, Funktionseinschränkung oder Entwicklungsstörung im Regelunterricht mit unterstützenden Massnahmen nicht angemessen gefördert werden können, für die der Besuch der Regelschule jedoch möglich ist, werden im Rahmen der Integrierten Sonderschulung geschult. Die Schule Neftenbach legt grossen Wert darauf, dass eine solche möglichst in Form einer integrierten Sonderschulung erfolgen kann.

Externe Sonderschulung
Kinder und Jugendliche, bei denen ein Bedarf an Sonderschulung diagnostisch festgestellt und von der Schulpflege bewilligt wurde und bei denen nach der Prüfung von integrativen Schulungsformen entschieden wurde, dass eine Förderung im Rahmen einer Sonderschul-Einrichtung vorzuziehen sei, werden im Rahmen der Angebote der anerkannten Sonderschulen gefördert.

Zuständigkeiten
Indikation: Schulpsychologischer Dienst, Johanna Meisser
Jährliche Überprüfung: Fachstelle Sonderpädagogik
Entscheid: Schulpflege Neftenbach